AGB

1. Vertragsschluss

Der Mietvertag über die Wohnung / das Appartement kommt verbindlich zustande durch die Annahme der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Anfrage und die Reservierung der Wohnung durch den Vermieter. Letzteres sollte durch den Vermieter die Anmietung schriftlich bestätigt werden. Die Wohnung / das Appartement wird dem Mieter für die vereinbarte Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohn- und Urlaubszwecke oder als Unterkunft während geschäftlichem Aufenthalt vermietet und darf nur mit der im vereinbarten maximalen Personenzahl belegt werden. Eine zusätzliche Belegung ist nur nach Absprache und Zustimmung des Vermieters möglich. Durch das Entgegennehmen der Leistung durch den Kunden persönlich oder seiner Vertreter gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Dresdner-Besucherservice nicht nochmals nach Eingang schriftlich widerspricht. Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bestehen nicht.

Alle Angebote von dresdenhome sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn dresdenhome innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Bestätigung erteilt oder die Leistung erbracht und angenommen ist. Dresddenhome kann die Leistungsannahme ohne Angabe von Gründen verweigern und im Zweifel nach Annahme der Leistung innerhalb eines Zeitraum von 14 Tagen zur Leistungserbringung offenhalten. Unser Schweigen ist nicht als Annahme von Aufträgen oder sonstigen Verpflichtungen zu werten.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Bei einer Pauschalmiete sind in dem vereinbarten Mietpreis alle berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, WLAN und Endreinigung) enthalten und damit abgegolten, vorausgesetzt wird der normale Gebrauch der Mietsache. Wurde ein überproportionaler Verbrauch festgestellt, der über dem fixierten Durchschnitt liegt, wird dieser entsprechend den Vorgaben vom Vermieter weitergeleitet und dann abgerechnet. Als Abrechnungsperiode gilt das Kalenderjahr. Die 1. Abrechnungsperiode endet mit dem Jahreswechsel in diesem Mietverhältnis.

Bei der Wahl einer NKM erfolgt jährlich die Abrechnung nach Verbrauch. Eine Anpassung auch der Servicegebühren kann für die Zukunft jederzeit erfolgen.

Vermieter wie Mieter sind verpflichtet, sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ausschließlich über die Plattform abzuwickeln. Sollte der Mieter einen anderen Vertrag über die Plattform abschließen, ist vorab der Anspruch der Nutzungsgebühren zu klären, da diese andernfalls fällig sind.

Bei kurzer bzw. verkürzter Mietdauer (unter 6 Monate) sind die staatlicherseits geforderte 7% Mwst. sowie 6% Beherbergungssteuer fällig, es sei denn der Mieter kann belegen, das diese nicht anfällt.

3. Kaution

Wurde eine Anzahlung bzw. Kaution vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung bzw. 1. Miete ist spätestens bei Mietbeginn zu leisten. Die Kaution dient als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, mit Abschluss des Mietvertrages fällig und nicht verzinslich. Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet entsprechend dem Mietvertrag. .

4. Mietdauer

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine befristete Vermietung ist im Ausnahmefall möglich. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe soll ein Termin vereinbart werden. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt übergeben.

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter bei kurzfristigem MV vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%, Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% danach und bei Nichterscheinen 100 %. Es wird jedoch geprüft, ob diese erstattbar ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung für Mietobjekte wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Bei erfolgtem Ausschluss ist eine Neuvermietung über diese Plattform nicht mehr gegeben.

7. Pflichten des Mieters

Beanstandungen hinsichtlich der Quantität und Qualität von Leistungen sind, falls es sich um offensichtliche Mängel handelt unverzüglich beim Entgegennehmen oder nach Erhalt geltend zu machen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, Zigarettenkippen, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die angemietete Wohnung bereit zu halten, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Sämtliche Ansprüche aus Vertragsverhältnissen in Bezug auf Unterkünfte können nur in diesem Verhältnis geltend gemacht werden. Bei Angeboten von Drittdienstleister übernimmt dresdenhome keine Haftung. Es gilt zusätzlich die jeweilige Hausordnung im Objekt.

9. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

10. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung

Die Hausordnung ist einzuhalten,

Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung / Apartment ist untersagt. Hierfür dürfen ausschließlich ein vom Eigentümer zugewiesener Platz genutzt werden. Für Feuchtigkeitsschäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, ist der Verursacher haftbar. Alle Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Abendruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Keine Lebensmittelreste in die Abflüsse werfen und den Müll bitte trennen, wie vorgegeben. Sollte es erforderlich sein, dass der Müll nachträglich vom Vermieter noch umsortiert werden muss, fällt pro Sortierung eine Gebühr von 15,- € an. Eine Untervermietung der Mieträume ist ausdrücklich untersagt. Für einen vorübergehenden Übernachtungsbesuch muss die Einwilligung vom Vermieter eingeholt werden und es wird eine Kostenpauschale von 15,- Euro je Tag und Person fällig, die wöchentlich mit dem Vermieter abzurechnen ist.

12. Schlussbestimmungen

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Mieter sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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